Im Standesamt
Voraussetzung für die standesamtliche Trauung ist die Volljährigkeit. Falls einer der Partner noch minderjährig ist, muss dieser einen sog. Antrag auf Befreiung beim zuständigen Amts- Familiengericht stellen und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen. Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin bearbeitet werden. Begehrte Termine sind aber in der Regel sehr schnell vergriffen, sodass man sich rechtzeitig um die folgenden Formalitäten kümmern sollte:
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Oliver Jaeckel Fotografie à la Art93051 RegensburgKaiser-Friedrich-Allee 29
Tel.: 0941/706276
E-Mail: oliverjaeckel@yahoo.de
Internet: http://www.art-inverse.de
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nicht aus dem Stammbuch!); diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Eltern!
- Falls Sie im Ausland geboren sind, brauchen Sie eine Geburtsurkunde, die von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt wurde.
- Aufenthaltsgenehmigung, im Einwohnermeldeamt bzw. Standesamt erhältlich
- gültiger Personalausweis
- Falls ein Partner bereits verheiratet war: Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Partners
- Falls ein Kind mit in die Ehe gebracht wird: Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheid
- Bei einem gemeinsamen Kind benötigen Sie eine Abstammungsurkunde und eine Vaterschaftsanerkennung
Die Gebühren für die standesamtliche Trauung belaufen sich auf ca. 100 EUR.
Für eine Hochzeit am Samstag wird meist ein Zuschlag von ca. 20 EUR verlangt. Familienstammbücher können zum Preis von ca. 15 EUR bis 50 EUR erworben werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Dokumenten und zur Gebührenverordnung erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.
