Das Namensrecht
Eine wichtige Veränderung nach der Hochzeit ist meist ein gemeinsamer Name.
Nicht immer fällt die Entscheidung, seinen gewohnten Familiennamen aufzugeben, leicht. Im Folgenden werden kurz die Möglichkeiten des gültigen Namensrechts erklärt.
1. Das Hochzeitspaar entscheidet sich für einen gemeinsamen Familiennamen:
- Sie nehmen den Geburtsnamen des Mannes an. Alle Kinder erhalten den Namen des Mannes als Familiennamen.
- Das Ehepaar und alle Kinder tragen den Nachnamen der Frau.
2. Ein Partner, dessen Geburtsname nicht der neue Familienname ist, kann einen so genannten Begleit- oder Doppelnamen führen. Alle Kinder erhalten den gleichen einfachen Familiennamen. Doppelnamen sind als Geburtsnamen nicht erlaubt.
3. Jeder Partner behält seinen Geburtsnamen. Die zukünftigen gemeinsamen Kinder erhalten entweder alle den Namen der Frau oder des Mannes als Familiennamen.
Auch hier ist ein Doppelname als Geburtsname nicht erlaubt.