Die Kirchliche Trauung

Eheschließung von konfessionsverschiedenen Partnern

Eine weitere Möglichkeit, den Bund fürs Leben vor dem Traualtar zu schließen, ist die Eheschließung von konfessionsverschiedenen Partnern. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame kirchliche Trauung für Paare unterschiedlicher christlicher Bekenntnisse. Beide Pfarrer sind an der Zeremonie beteiligt.
Entscheiden Sie sich, ob Sie in der katholischen oder in der evangelischen Gemeinde heiraten wollen. Kontaktieren Sie zunächst den zuständigen Geistlichen, der dann die Hauptverantwortung für die Trauung trägt. Anschließend wird der Pfarrer der anderen Konfession informiert und an der Planung beteiligt.
Findet die Trauung in der evangelischen Kirche vor, so benötigt der katholische Partner einen Dispens von der Formpflicht (Trauung nach der vorgeschriebenen katholischen Eheschließungsform). Dieser wird beim katholischen Priester beantragt und vom zuständigen Ordinariat erteilt.

Zur Vorbereitung auf die kirchliche Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem Sie von beiden Geistlichen über Ablauf, Sinn und Bedeutung der Trauzeremonie informiert werden.
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über die individuelle Gestaltung Ihres schönsten Tages. Suchen Sie Texte und Lieder aus, die Ihnen persönlich wertvoll sind und besprechen Sie Ihre Wünsche mit den Geistlichen.

Folgende Dokumente benötigen Sie bei der Eheschließung von konfessionsverschiedenen Partnern:

  • Personalausweis
  • Taufurkunde
  • Konfirmationsurkunde des evangelischen Partners
  • Dispens von der Formpflicht des katholischen Partners wenn die Trauung in der evangelischen Kirche stattfindet (wird vom katholischen Pfarrer beim zuständigen Ordinariat beantragt)
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung

Hochzeitszeremonie durch Freie Theologen

Liegen Hindernisse vor, die eine kirchliche Trauung in der Amtskirche erschweren oder möchten Sie eine alternative und individuellere Zeremonie? Dann gibt es die Möglichkeit, sich von freien Theologen, die kein offizielles kirchliches Amt bekleiden und somit von kirchlichen Bestimmungen unabhängig sind, trauen zu lassen.

Seiten: 1 2 3 4 5