Die Kirchliche Trauung
Die evangelische Trauung
Evangelisch getraut werden können Paare, wenn mindestens ein Partner evangelisch ist. Im Gegensatz zur Trauung in der katholischen Kirche ist die evangelische Trauung kein Sakrament, sondern ein Segen des vor dem Standesamt geschlossenen Ehebundes. Eine Scheidung ist in der protestantischen Kirche kein grundsätzliches Ehehindernis. Nach der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können auch Geschiedene den Trausegen empfangen.
Bei der evangelischen Trauung können Sie in der Gemeinde der Braut oder des Bräutigams heiraten. Möchten Sie an einem anderen Ort getraut werden, so benötigen Sie einen Entlassungsschein von der zuständigen Gemeinde. Planen Sie Ihre Hochzeit bei einer der vielen rechtlich selbständigen evangelischen Landeskirchen, so erkundigen Sie sich vor Ort über die jeweils gültige Kirchenordnung.
Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis
- Taufurkunde
- Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
- Ausnahmegenehmigung bei Geschiedenen (wird vom zuständigen Pfarrer in Absprache mit dem Dekan erteilt)
- Dispens von der Formpflicht, falls ein Partner katholisch ist (wird vom katholischen Pfarrer beim zuständigen Ordinariat beantragt)
Nach der Anmeldung zur Trauung, bei der der Trautermin festgelegt wird, findet in der Regel noch ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, um über Ablauf, Sinn und Bedeutung der Zeremonie zu sprechen. Außerdem können Sie Ideen zur Gestaltung des Gottesdienstes einbringen und Fragen und Wünsche zu Texten, Musik oder Blumenschmuck klären.