Der Ehevertrag

Auch wenn Sie sich bei der Trauung ewige Treue versprechen und sich bemühen, sich auch nach Streitigkeiten immer wieder in der Ehe zu vertragen, sollte das Thema Ehevertrag zumindest angesprochen werden. Dann können Sie sich bewusst für oder gegen eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:

  • Ohne Vertrag: Gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft
    Schließen Sie keinen Ehevertrag ab, so leben Sie in einer so genannten Zugewinngemeinschaft. Hierbei behält jeder Partner das, was er in die Ehe mitgebracht hat. Erträge, die jedoch gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet werden, gehören beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn aufgeteilt sowie die Rente und das Vermögen gesplittet. Außerdem hat der finanziell Schwächere einen Anspruch auf Unterhaltszahlung.
  • Ehevertrag: Warum und wie?
    Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn man Abweichungen zum oben erklärten gesetzlichen Güterstand festlegen möchte. Dies ist besonders bei selbständigen Unternehmern oder Vermögenden der Fall. Der Ehevertrag muss notariell bestätigt werden. Vereinbaren Sie deshalb möglichst früh einen begehrten Termin. Lassen Sie sich ausführlich beraten und schildern Sie Ihre individuellen Wünsche und Probleme vor dem Vertragsschluss. In der Regel entscheiden sich viele Ehepaare für einen Vertrag, der eine Gütertrennung besiegelt. Jeder Ehepartner behält bei diesem Vertrag das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht hat. Außerdem gehört der Zugewinn nur dem, der ihn tatsächlich erwirtschaftet hat, und nicht beiden Partnern. Vor Abschluss dieses Ehevertrages müssen die genauen Besitzverhältnisse beider Partner beim Notar aufgelistet werden. Weiterhin wird der Vermögensstand der Eheleute ständig aktualisiert.

Ein Ehevertrag zur Gütergemeinschaft wird heute kaum noch abgeschlossen. Hierbei verschmilzt alles, was Mann und Frau in die Ehe einbringen, zu einem gemeinsamen Vermögen und wird bei einer Scheidung halbiert.

Am besten kontaktieren Sie Ihren zuständigen Finanzberater um auch weitere finanzielle Aspekte bei der Eheschließung, z.B. die Wahl der Steuerklasse oder Freibeträge, zu klären.